Skip to main content

Verkaufs- und Lieferbedingungen

der DST-CHEMICALS Konzern

A. Vorausgehende Besprechungen

1. Bevor man seitens DST-CHEMICALS Konzern (DST-CHEMICALS) die erste Lieferung an den Käufer vornimmt, wird man seitens DST-CHEMICALS eine vorausgehende Untersuchung und eine visuelle Besichtigung des Unternehmens des Käufers im Hinblick darauf durchführen, im bestmöglichen Umfang den Bedarf des Käufers an den Produkten der DST-CHEMICALS beurteilen zu können, und dabei die Mitarbeiter des Käufers darin einweisen, wie die Produkte von DST-CHEMICALS am zweckmässigsten in der Firma des Käufers verwendet werden.

2. Gleichviel, ob diese vorausgehende Untersuchung zur Auftragserteilung führt oder nicht, wird seitens DST-CHEMICALS kein entgelt hierfür berechnet.

3. Die von DST-CHEMICALS gewährte Anleitung bezweckt allein, unsere Kunden mit den Erfahrungen über die DST-CHEMICALS jederzeit verfügt, beizustehen, und DST-CHEMICALS übernimmt deshalb nicht dadurch eine eigentliche Beraterhaftung.

B. Angebot, Auftragserteilung und Annahme

1. Angebote, die auf Grund von Aufmessungen und Besichtigung des Unternehmens des Käufers erteilt werden, werden ohne Haftung seitens DST-CHEMICALS für etwaige Fehlaufmessungen erteilt.

2. Aufträge und Bestellungen des Käufers sind nur dann für DST-CHEMICALS verbindend, wenn der Käufer eine schriftliche Auftragsbestätigung erhalten hat.

C. Leistung der DST-CHEMICALS A/S

1. Die Leistung der DST-CHEMICALS umfasst nur die im Angebot oder in de Auftragsbestätigung angeführten Leistungen, und auf nachstehende Bedingungen verpflichtet sich DST-CHEMICALS zur Lieferung von Produkten von üblicher guter Qualität.

2. Alle Zeichnungen, technischen Spezifikationen, Voranschläge, Angaben oder sonstige Unterlagen, die mit der Erteilung von Angeboten oder mit der Lieferung eingesandt werden, verbleiben das Eigentum von DST-CHEMICALS und dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung der DST-CHEMICALS vervielfältigt werden. Die gelieferten Unterlagen dürfen auch nicht zu diesem Zweck hergestellt, nachgeahmt oder Dritten überlassen werden.

D. Lieferung

1. Die Lieferung erfolgt AB Werk.

2. Anlieferung erfolgt so nahe der Geschäftsstelle des Käufers, wie der Fahrer nach eigenem Ermessen ohne Gefährdung von Auto, Ladung und fremden Eigentum heranfahren kann. Eine Abladestelle muss vor der Lieferung angegeben werden, anderenfalls werden die Waren ohne Risikoübernahme unsererseits dort abgeladen, wo es nach Ermessen des Fahrers vertretbar ist.

E. Zahlungsbedingungen

1. Die normalen Zahlungsbedingungen von DST-CHEMICALS sind, wenn nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist, wie folgt: 30 Tage vom Rechnungsdatum

2. Sofern die Zahlung nicht vor dem letzten rechtzeitigen Zahlungstag erfolgt, wird vom Tag der Fälligkeit an Zinsen mit dem jederzeit von DST-CHEMICALS festgesetzten Verzugssatz, der auf unsere Rechnungen angeführt steht, z.Zt. 2% pro Monat, berechnet.

F. Gläubigerverzug

1. Sofern Waren, die laut Vereinbarung oder Vertrag zur bestimmten Zeit zu liefern sind, nicht rechtzeitig vom Käufer abgenommen werden, kann DST-CHEMICALS nach eigener Wahl die Waren auf Rechnung des Käufers veräussern lassen, nach Anzeige an den Käufer, oder die Waren für Rechnung des Käufers einlagern lassen, so dass der Käufer unter allen Umständen verpflichtet ist, die vereinbarte Zahlung bei Fälligkeit zu entrichten. Im Falle der Einlagerung liegen die Waren auf Risiko des Käufers.

G. Mängel

1. DST-CHEMICALS wird sich jederzeit auf die Sicherung davon bestreben, dass die gelieferten Waren dem Standard und den Spezifikationen von DST-CHEMICALS im Rahmen der allgemeinen kommerziellen Genauigkeit entsprechen, so dass die gelieferten Waren von üblicher guter Qualität sind.

2. Sofern Mängel oder Fehler an gelieferten Waren nachgewiesen werden sollten, übernimmt DST-CHEMICALS es, nach eigener Wahl entweder die Ware durch Lieferung einer neuen entsprechenden Ware an den Käufer umzutauschen oder dem Käufer die mangelhaften Waren gegen Rücksendung derselben auf Rechnung des Käufers gutzuschreiben.

3. Die vorgenannten Plichten von DST-CHEMICALS sind davon bedingt, dass der Käufer spätestens 5 Tage, nachdem der betreffende Mangel beim Käufer festgestellt oder hätte festgestellt werden müssen, schriftlich DST-CHEMICALS gegenüber rügt. Die Verpflichtungen von DST-CHEMICALS nach dieser Bestimmung sind in Übereinstimmung mit den Bestimmungen im § 54 des dänischen Kaufgesetzes beschränkt, so dass der Käufer sich allein auf etwaige Mängel, die vor Ablauf von 1 Jahr nach Übergabe der Ware an den Käufer gerügt wurden, beziehen kann.

H. Produkthaftung

1. DST-CHEMICALS haftet nur dann für Personenschaden wenn der Schaden beweislich durch Fehler oder Unterlassungen von DST-CHEMICALS oder anderen für die DST-CHEMICALS einzustehen hat, zurückzuführen ist. Schadenersatz für Personenschaden kann niemals das nach dänischem Recht jederzeit geltende Schadenersatzniveau übersteigen.

2. DST-CHEMICALS ist auf gleiche Bedingungen, wie sie für Personenschaden gelten, für Schaden an Grundbesitz und beweglichen Sachen verantwortlich, jedoch kann der Schadenersatz je Schaden niemals DKK. 1.000.000,- einschl. Zinsen und Kosten übersteigen.

3. Soweit DST-CHEMICALS eine Produkthaftung Dritten gegenüber auferlegt wird, ist der Käufer verpflichtet, DST-CHEMICALS im gleichen Umfang, wie die Haftung von DST-CHEMICALS nach diesen Lieferbedingungen beskränkt ist, schadlos zu halten. Falls Dritte eine der Parteien wegen Schadenersatz nach diesem Punkt in Anspruch nehmen, hat diese Partei die andere Partei sofort darüber in Kenntnis zu setzen. DST-CHEMICALS und die Käufer sind gegenseitig verpflichtet, sich vor dem Gericht das Schadenersatzansprüche gegen einen der Parteien wegen eines angeblich durch die Lieferung verursachten Sachadens verhandelt, verklagen zu lassen.

I. Haftungsbeschränkung

1. Der Käufer empfängt in Verbindung mit der Lieferung eine schriftliche Anleitung zum Gebrauch der Produkte – eine Gebrauchsanleitung. Der Käufer ist verpflichtet, diese Anleitung genau zu befolgen. Nur insoweit die Anweisungen der Anleitung befolgt wurden, kann eine etwaige Haftung DST-CHEMICALS gegenüber geltende gemacht werden.

2. DST-CHEMICALS haftet nicht für indirekte Schäden und Verluste wie Betriebsausfall, Zeitverluste, verlorene Lieferungen oder ähnliche Verluste.

J. Rüge- und Untersuchungspflicht

1. Es obliegt dem Käufer, spätestens bei der Lieferung oder beim Empfang eine gründliche Untersuchung der Geräte auf Vertragsmässigkeit vorzunehmen.

2. Der Käufer ist verpflichtet, durch eine solche Untersuchung festgestellte Mängel umgehend zu rügen, und der Käufer kann sich nicht später auf Mängel beziehen, die bei einer solchen Untersuchung festgestellt werden konnten. Dasselbe gilt, falls der Käufer es unterlässt, später festgestellte Mängel umgehend zu rügen.

K. Höhere Gewalt

1. DST-CHEMICALS ist ohne Verantwortung für Mängel oder verspätete Erfüllung von Vereinbarungen, die durch höhere Gewalt, Krieg, Krawallen, bürgerliche Unruhen, Regierungseingriffe oder Eingriffe örtlicher Behörden, Feuer, Streik, Aussperrrung, Export- und/oder Importverbot, Mangel und Arbeitskraft, Brennstoff, Treibkraft, oder eine jegliche andere Ursache, über die DST-CHEMICALS nicht Herr ist, und die geeignet ist, die Herstellung und Auslieferung der Geräte von DST-CHEMICALS zu hindern.

2. Sofern mangelfreie oder rechtzeitige Lieferung vorübergehend durch einen oder mehrere der obigen Umstände gehindert wird, verschiebt sich die Lieferung um einen der Dauer der Hinderung entsprechenden Zeitraum zuzüglich einer den Umständen nach angemessenen Zeit zur Normalisierung der Verhältnisse. Die Auslieferung zu der somit verschobenen Lieferzeit ist in jeder Hinsicht als rechtzeitig anzusehen. Sofern die Lieferhinderung voraussichtlich länger als acht Wochen dauern wird, sollen sowohl DST-CHEMICALS als auch der Käufer berechtigt sein, von der Vereinbarung zurückzutreten, ohne dass dies als Verletzung anzusehen ist.

3. DST-CHEMICALS haftet nicht für indirekte Schäden und Verluste wie Betriebsausfall, Zeitverluste, verlorene Lieferungen oder ähnliche Verluste.

L. Streitigkeiten und Rechtswahl

1. Alle Streitigkeiten und Unstimmigkeiten aus diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen oder deren Auslegung sind nach dänischem Recht beim Gerichtsstand von DST-CHEMICALS in Dänemark zu entscheiden, sofern die Parteien untereinander nichts anderes ausdrücklich vereinbaren. Das dänische Gesetz Nr. 733 vom 7. Dezember 1988 über das internationale Kaufgesetz kommt nicht auf das Rechtsverhältnis der Parteien zur Anwendung.

Leave a positive impact
with water-based industrial cleaners

Kontaktaufnahme